Kosten für Psychotherapie

Wer in Ihrem Fall, abhängig davon ob Sie privat, über die Beihilfe oder gesetzlich versichert sind, die Kosten für Psychotherapie übernimmt, können Sie im Folgenden lesen.


Kostenübernahme bei Privatversicherten

 

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen richten bei Privatversicherten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Vom Psychotherapeuten bekommen Sie eine Rechnung über psychotherapeutische Leistungen. Die Rechnung über psychotherapeutische Leistungen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kosten der Ihnen berechneten psychotherapeutischen Leistungen bekommen Sie ganz oder teilweise von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. In welchem Umfang Ihre Krankenkasse Psychotherapie bezahlt, erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse oder aus Ihrem Krankenversicherungsvertrag.

Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der letzten Fassung vom 01.07.2024 können im am Ende der Seite in einem Dokument zum Download einsehen.


Kostenübernahme bei Beihilfeversicherten

 

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen richten sich bei Beihilfeversicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Vom Psychotherapeuten bekommen Sie eine Rechnung über psychotherapeutische Leistungen. Die Rechnung über psychotherapeutische Leistungen reichen Sie bei der Beihilfe und bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kosten werden zu unterschiedlichen Anteilen von der Beihilfe und von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen. Den Teil der Kosten, der nicht von der Beihilfe abgedeckt wird, bekommen Sie ganz oder teilweise von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. In welchem Umfang die Beihilfe und Ihre Krankenkasse Psychotherapie bezahlen, erfahren Sie von der Beihilfe und von Ihrer Krankenkasse.

Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der letzten Fassung vom 01.07.2024 können im am Ende der Seite in einem Dokument zum Download einsehen.


Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten

 

Die Kosten für Psychotherapie übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse, jedoch erst, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse der Psychotherapie in einer Privatpraxis zugestimmt hat. In diesem Fall kann der Psychotherapeut mit Ihrer Zustimmung direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, ohne daß Ihnen Kosten entstehen.

Wie Sie die Zustimmung Ihrer Krankenkasse erreichen, erfahren Sie auf der Seite Beantragung.


Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der Fassung vom 01.07.2024
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oder die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) hier online auf der Internetseite www.abrechnungsstelle.com

Hinsichtlich der Aktualität der Abrechnungspositionen empfehle ich Ihnen, die Gebührenordnung auch online einzusehen.